Fortbildung
Seit 2012 bietet die Akademie für Infektionsmedizin e.V. Fortbildungen an mit dem Ziel der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, die für die Tätigkeit als Infektiologe in Klinik und/oder Praxis notwendig sind. Wer nicht an einem von der DGI zertifizierten Zentrum arbeitet, kann ein Curriculum (Kurssystem und Praktika/interaktive Veranstaltungen) mit spezifischen infektiologischen Fortbildungspunkten (iCME) durchlaufen und so das Zertifikat erwerben.
Hinweis:
Die DGI hat beschlossen, das Zertifikat »Infektiologe (DGI)« in absehbarer Zeit (max. Gültigkeit bis 31.12.2032) auslaufen zu lassen. Das Zertifikat »Infektiologe (DGI)« sowie bereits bestehende Zertifikate können noch innerhalb der nächsten 5 Jahre (bis 31.12.2027) beantragt bzw. verlängert werden.
Weitere Informationen zur Zertifizierung »Infektiologe (DGI)« finden Sie hier.
Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikates »Infektiologe (DGI)« / »Infektiologin (DGI)«
1. Mitgliedschaft in der DGI
2. Facharztzeugnis
3a. Nachweis einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit in einem »Zentrum für Infektiologie (DGI)«, davon mindestens 2 Jahre klinische Tätigkeit
ODER
3b. Nachweis einer mindestens 3-jährigen ärztlichen Tätigkeit in der Infektiologie nach der Facharztweiterbildung, darunter bei nicht-klinischen Fachärzten (d.h. Labormedizin, Hygiene, Mikrobiologie/Virologie, öffentliches Gesundheitswesen) mindestens 1 Jahr an einer klinisch-stationären Einrichtung mit infektiologischem Schwerpunkt
plus
Nachweis von 250 fachspezifischen Fortbildungspunkten (iCME) der Akademie für Infektionsmedizin in einem Zeitraum von 5 Jahren, darunter mindestens 125 iCME aus den Veranstaltungsbereichen A oder A+B („Pflicht-iCME“) (siehe unten) plus weiteren 125 iCME (aus A oder B oder C („Wahl-iCME“)
Das Zertifikat »Infektiologe (DGI)« ist 5 Jahre gültig.
Eine Rezertifizierung ist möglich: die Voraussetzungen sind wie bei der Erstzertifizierung, d.h. bei Ärzten, die nicht an einem »Zentrum für Infektiologie (DGI)« tätig sind, muss für eine Rezertifizierung erneut sowohl der Nachweis einer fortgesetzten Tätigkeit in der Infektiologie wie auch der Nachweis von 250 iCME entsprechend dem Fortbildungskonzept »Infektiologe (DGI)« / »Infektiologin (DGI)« erbracht werden.
Grundsätzlich rechnet die DGI seit 2013 nur noch seitens der Akademie für Infektions-medizin anerkannte iCME an.
iCME-Fortbildungspunkte
Die Bewertung/Zertifizierung von Veranstaltungen entspricht im Grundsatz den Beschlüssen „Fortbildung und Fortbildungszertifikat“ des 107. Deutschen Ärztetages in Bremen (2004) und gilt prinzipiell sowohl für niedergelassene als auch in Krankenhäusern tätige Kollegen (Beschluss des G-BA vom 29. April 2009; siehe Anhang). Die Veranstaltungszertifizierung kann auf der Webseite der Akademie für Infektionsmedizin beantragt werden. Eine Grundeinheit (1 iCME) entspricht einer 45-minütigen Fortbildungseinheit.
Das Fortbildungskonzept »Infektiologe (DGI)« unterscheidet folgende Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsarten:
A Pflichtveranstaltungen
B Wahlveranstaltungen (teilweise als Pflichtveranstaltungen anrechenbar)
C Sonstige als iCME anerkannte/anrechenbare Veranstaltungen
Für die Anerkennung als »Infektiologe (DGI)« ist der Erwerb von mindestens 125 iCME aus Pflicht- bzw. Wahlveranstaltungen (A oder A+B, Pflicht-iCME) plus weiteren 125 iCME (aus A oder B oder C, Wahl-iCME) notwendig.